Zur Zeit gibt es in Deutschland verschiedene private Schulen, die eine Ausbildung zum Osteopathen im Rahmen der Richtlinien des europäischen Dachverbandes, der Fédération Européenne des Ostéopathes (FEO), durchführen. Die Still-Academy GmbH arbeitet mit anderen Ausbildungsinstituten in der Akademie für Osteopathie (link:AfO) zusammen und ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (link: BAO), die sich um die Anerkennung eines eigenständigen Berufsbildes bemüht. Die in der Akademie vertretenen Schulen haben sich zu einem gemeinsamen Standard verpflichtet, der den europäischen Richtlinien entspricht.
Bei der Abschlussprüfung sind Vertreter (Osteopathen und Ärzte) von anderen Schulen der Akademie (AFO) anwesend, um die gegenseitige Anerkennung zu gewährleisten. Die Durchführung und Vorstellung einer akademischen Abschlussarbeit (Diplomarbeit) zur Erlangung des Diplomtitels (D.O.) wird von der Akademie und den Schulen organisiert.
Die akademischen Einrichtungen der AfO haben sich der Lehre und Forschung in der Osteopathie verpflichtet. Der Berufsverband (link:VOD) ist verantwortlich für berufspolitische Fragen bezüglich der Osteopathie in Deutschland.
Ein großer Durchbruch für die staatliche Anerkennung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung in der Osteopathie ist dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V jetzt im Land Hessen gelungen. Nach langen und intensiven Gesprächen hat das Hessische Sozialministerium jetzt eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO) erlassen, die es den hessischen Osteopathie-Schulen ermöglicht, sich als Weiterbildungseinrichtung zu zertifizieren und für ihre Absolventen den Titel „Staatlich anerkannter Osteopath“ zu sichern.
Die jetzt verabschiedete WPO in Hessen enthält Vorschriften zur Zulassung und zu Mindestanforderungen der Weiterbildung hinsichtlich Dauer, Struktur, personeller und inhaltlicher Gestaltung. Darüber hinaus regelt sie das Verfahren der staatlichen Prüfungen, beinhaltet Muster für Bescheinigungen und für die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung. Eine bundesweite Regelung gibt es leider noch nicht.
Zur Zeit darf die Osteopathie nur durch Ärzte und Heilpraktiker ausgeübt werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.